b) Der obsiegende Beschuldigte hat zwar gegenüber der Privatklägerschaft Anspruch auf angemessene Entschädigung für die durch die Anträge zum Zivilpunkt verursachten Aufwendungen (Art. 432 Abs. 1 StPO). D.________ konstituierte sich aber im Verfahren SUB 2016 301 gegen den Beschwerde- Kantonsgericht Schwyz 5