b) Indessen will der Beschwerdeführer „in Sachen D.________“ Beschwerde einlegen und macht in materieller Hinsicht geltend, dass ihn D.________ bewusst zu Fall gebracht habe. Die Einstellungsverfügung im Verfahren SUB 2016 300 gegen den Beschuldigten D.________ wurde jedoch erst am 3. Juli 2017 von der Oberstaatsanwaltschaft genehmigt (vgl. Genehmigungsstempel am Ende der Verfügung), sodass es sich bei der eingeschriebenen Sendung an den Beschwerdeführer vom 5. Juli 2017 um diese Einstellungsverfügung handeln dürfte (vgl. Einschreiben-Kontrollblatt der Strafverfolgungsbehörde vom 5. Juli 2017, KG-act. 7/2).