behörde verschickte dem Beschwerdeführer am 16. Juni 2017 eine eingeschriebene Sendung (vgl. Einschreiben-Kontrollblatt der Strafverfolgungsbehörde vom 16. Juni 2017, KG-act. 7/1). Die Beschwerde datiert vom 24. Juni 2017 (Postaufgabe: 29. Juni 2017; KG-act. 1). Sie wird sich somit gegen die Einstellungsverfügung im Verfahren SUB 2016 301 richten.