hat die Kantonsgerichtsvizepräsidentin, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben und in Erwägung: - dass mit Verfügung vom 22. Mai 2017 der Einzelrichter am Bezirksgericht Schwyz der Ausgleichkasse / IV-Stelle Schwyz in der Betreibung Nr. ZZZ des Betreibungsamtes Schwyz (Zahlungsbefehl vom 30. November 2016) definitive Rechtsöffnung für einen Betrag von Fr. 6‘698.70 erteilte und im Mehrbetrag das Rechtsöffnungsbegehren abwies;