a) Die angefochtene Verfügung vom 9. November 2016 wurde am 11. November 2016 per Einschreiben an die Adresse D.________strasse yy in 8857 Vorderthal versandt, vom Gesuchsgegner indessen nicht abgeholt (Viact. 9 f. sowie Track & Trace-Auszug). Am 24. November 2016 erfolgte ein erneuter Versand per A+ (Vi-act. 11). Am 30. Dezember 2016 wurde dem Gesuchsgegner ein Exemplar der Verfügung auf dem Bezirksgericht March ausgehändigt (vgl. Vi-act.