1. Den Gesuchstellern wird in der Betr.Nr. zz des Betreibungsamtes Vorderthal SZ vom 15.09.2016 definitive Rechtsöffnung erteilt für: Fr. 4‘143.55 nebst 3.5% Zins seit 26.02.2016 Im Betrag von Fr. 415.70 wird das Gesuch abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten (Rechtsöffnungskosten) von Fr. 300.00 werden von den Gesuchstellerin erhoben und sind ihnen vom Gesuchsgegner im Umfang von Fr. 270.00 zu ersetzen. 3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, den Gesuchstellern eine Parteientschädigung von Fr. 50.00 zu bezahlen. 4. [Rechtsmittel] 5. [Zufertigung]