Am 21. August 2017 reichte die Schuldnerin eine Stellungnahme sowie eine Abrechnung/Quittung des Betreibungsamts Höfe vom 16. August 2017 ein betreffend die bezahlte Parteientschädigung von Fr. 600.00 aus dem Beschwerdeverfahren BEK 2016 184 (KG-act. 14 und 14/1). Diese Eingabe (inkl. Beilage) ging am 23. August 2017 zur Kenntnis an die Gläubigerin (KG-act. 15), die hierzu mit Eingabe vom 25. August 2017 Stellung nahm (KG-act. 16 und 16/1-4). Die Schuldnerin wurde davon in Kenntnis gesetzt (KG-act. 17). Am 4. September 2017 reichte sie eine Stellungnahme ein (KG-act. 18), die am 6. September 2017 der Gläubigerin zugestellt wurde (KG-act. 19).