Ausführungen des Beschwerdeführers zu einzelnen Positionen der Verteilungsliste und damit offenbar zusammenhängenden, aber aufgrund der für die Fristansetzung relevanten Akten unverständlichen Strafvorwürfen und Sistierungsgesuchen zu befassen. Davon abgesehen ist die Aufsichtsbehörde nicht für die Behandlung von Gesuchen um entgeltliche Rechtspflege bezüglich Strafanzeigen zuständig.