_ beschwert sich gegen diese Verfügung am 14. Juni 2017. Er verlangt unter Festhaltung an seinen vorinstanzlichen Anträgen deren Aufhebung und Rückweisung der Sache zur Neubeurteilung an die untere Aufsichtsbehörde. Die vorinstanzlichen Akten wurden beigezogen. Die Gewinnanteilsberechtigten und das Betreibungsamt beantragen die Beschwerden abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei (KG-act. 6 f.). Dazu nahm der Beschwerdeführer nochmals Stellung (KG-act. 9).