und die korrekte Ausführung der Verfügung der unteren Aufsichtsbehörde vom 28. Februar 2017 (APD 15 22). Ausserdem sei das Betreibungsamt anzuweisen, allen Verfahrensbeteiligten ein Lastenverzeichnis zukommen zu lassen und ihnen gleichzeitig eine Bestreitungsfrist von zehn Tagen anzusetzen. Weiter habe der Betreibungsbeamte in den Ausstand zu treten und es sei gegen ihn ein Verfahren wegen Amtsmissbrauch einzuleiten. Die untere Aufsichtsbehörde wies diese Beschwerde, soweit sie darauf eintrat, mit Verfügung vom 1. Juni 2017 ab (APD 17 11). A.________ beschwert sich gegen diese Verfügung am 14. Juni 2017.