SchKG anzusetzen (RK2 2004 108). In dem Widerspruchsverfahren wurde in der Folge rechtskräftig der Bestand der Gewinnanteilsanrechte der Miterben mit Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus dem Steigerungserlös festgestellt (vgl. ZK 2010 18 vom 13. Juli 2010 bzw. BGer 5A_681/2010 vom 22. November 2010). Nach der Versteigerung beschwerten sich A.________ und seine Kinder gegen die betreibungsamtlich aufgelegte Verteilungsliste über den Verwertungserlös und verlangten die Einleitung eines Widerspruchsverfahrens.