1. Mit Beschluss vom 14. März 2005 hob die damalige zweite Rekurskammer des Kantonsgerichts Ziffer 20 der Bedingungen für die Versteigerungen von zwei Grundstücken auf, die A.________ am 23. Januar 1976 von seinem Vater für Fr. 60‘000.00 unter gleichzeitiger Vormerkung von 25-jährigen Gewinnanteilsrechten des Veräusserers und von Miterben erwarb. Sie wies das Betreibungsamt Galgenen an, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen neu aufzulegen und im Falle der Bestreitung der Vormerkung den Gewinnanteilsberechtigten die Klagefrist von Art. 107 Abs. 5 SchKG anzusetzen (RK2 2004 108).