c) Der Schuldner beantragt der oberen Aufsichtsbehörde mit rechtzeitigen Beschwerden vom 12. Juni 2017 (BEK 2017 105 und 106), die Pfändungsankündigungen aufzuheben und die Betreibungen einzustellen sowie das Betreibungsamt anzuweisen, weitere öffentliche Bekanntmachungen zu unterlassen. Die Beschwerdegegnerin verlangt mit Beschwerdeantworten vom 26. Juni 2017 sinngemäss, die Beschwerden abzuweisen (je KG-act. 6). Am 10. Juli 2017 nahm der Beschwerdeführer nochmals Stellung (je KG-act. 8).