3. Laut Polizeirapport (U-act. 8.1.01 S. 3) wurde dem Beschuldigten wegen des Verdachts des Führens eines Motorfahrzeuges in nicht fahrfähigem Zustand im Spital Schwyz Blut und Urin entnommen. Dieser Verdacht entfiel Kantonsgericht Schwyz 3