Der Streitwert beträgt Fr. 727.25. Kantonsgericht Schwyz 11 5. Zufertigung an den Beschwerdeführer (2/R), den Beschwerdegegner (1/R) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, mit den Akten) und an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv). Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Der Gerichtsschreiber Versand 14. September 2017 kau