1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. zz des Betreibungsamtes Einsiedeln (Zahlungsbefehl vom 8. Februar 2017) für Fr. 3‘185.75 die definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 300.00 festgesetzt und dem Gesuchsgegner auferlegt. Die Gebühr wird über den vom Gesuchsteller geleisteten Kostenvorschuss bezogen, unter Einräumung des Rückgriffsrechts für Fr. 300.00 auf den Beschwerdegegner. 2. Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren betragen Fr. 150.00 und werden dem Beschwerdegegner auferlegt.