In der ersten Betreibung entstanden Betreibungskosten von Fr. 208.60. Am 28. Juli 2004 überwies das Betreibungsamt Einsiedeln dem Beschwerdeführer Fr. 171.60, welche an die Busse von Fr. 500.00 angerechnet wurden. Für den Restbetrag stellte es ein Verlustschein über Fr. 1‘701.50 aus. Nach einer erneuten Betreibung entstanden Betreibungskosten von Fr. 174.25. Der Forderungsbetrag sowie die Betreibungskosten von insgesamt Fr. 1‘875.75 sind im Verlustschein vom 24. Oktober 2005 (Vi-KB 9) verbrieft. Für die restliche Busse von Fr. 328.40 beantragte der Beschwerdegegner am 27. August 2007 eine Umwandlung in einen Freiheitsentzug.