Pfändungskosten (Fr. 64.80) von insgesamt Fr. 172.20, - die im Verlustschein Nr. ww des Betreibungsamtes Einsiedeln vom 24. Oktober 2005 verbrieften früheren Betreibungskosten von Fr. 208.60 sowie für - die im Verlustschein Nr. ww des Betreibungsamtes Einsiedeln vom 24. Oktober 2005 aufgeführten bisherigen Kosten (Fr. 137.25) und Verlustscheinskosten (Fr. 37.00) von insgesamt Fr. 174.25 definitive Rechtsöffnung zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Gesuchsgegners. Der Beschwerdegegner reichte innert Frist keine Beschwerdeantwort ein.