1. In teilweiser Gutheissung des Rechtsöffnungsbegehrens wird dem Gesuchsteller in der Betreibung Nr. zz des Betreibungsamtes Einsiedeln für Fr. 2‘458.50 die definitive Rechtsöffnung erteilt. Im darüber hinausgehenden Umfang wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 300.00 festgesetzt. Sie wird zu 1/5 (Fr. 60.00) dem Gesuchsteller und zu 4/5 (Fr. 240.00) dem Gesuchsgegner überbunden.