1. a) Der Kanton Zürich (nachfolgend: Beschwerdeführer) betrieb A.________ (nachfolgend: Beschwerdegegner) mit Zahlungsbefehl Nr. zz des Betreibungsamtes Einsiedeln vom 8. Februar 2017 über eine Forderung von Fr. 3‘185.75. Der Zahlungsbefehl wurde dem Beschwerdegegner am 8. Februar 2017 zugestellt. Gegen diesen erhob der Beschwerdegegner gleichentags ohne Begründung Rechtsvorschlag (Vi-KB 10).