2. Das erstinstanzliche Gericht entscheidet mit dem Urteil, ob eine verurteilte Person zur Sicherung des Straf- oder Massnahmenvollzuges oder im Hinblick auf das Berufungsverfahren in Sicherheitshaft zu setzen oder zu behalten ist (Art. 231 Abs. 1 StPO). Entgegen der Auffassung des Beschwerde- Kantonsgericht Schwyz 3