Die dagegen vom Beschuldigten gerichtete Eingabe (KG-act. 11) wurde nach Rücksprache mit der Verteidigung (KG-act. 13) dem Bundesgericht weitergeleitet (KG-act. 14). Darauf ist das Bundesgericht am 29. Juni 2017 nicht eingetreten (BGer 1B_259/2017). Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Beschwerde kostenpflichtig abzuweisen (KG-act. 17).