Das Bezirksgericht sprach den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig und bestrafte ihn unter Anrechnung von 14 Hafttagen mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer Busse von Fr. 60.00. Ausserdem verwies es den Beschuldigten für die Dauer von acht Jahren des Landes und sah vom Widerruf der bedingten Entlassung aus dem stationären Massnahmenvollzug bzw. einer Rückversetzung dahin ab. Mit separatem Beschluss gleichen Datums verlängerte es die vom Zwangsmassnahmengericht bis zum 12. Juni 2017 angeordnete Sicherheitshaft vorläufig bis 25. August 2017.