- dass der Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe mit Verfügung vom 29. Mai 2017 der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. zzz des Betreibungsamtes Höfe provisorische Rechtsöffnung erteilt hat für den Betrag von Fr. 4'016.70 zuzüglich 5 % seit dem 19. September 2016, die Gerichtskosten von Fr. 300.00 dem Gesuchsgegner auferlegte und diesen verpflichtete, der Gesuchstellerin eine Parteientschädigung von Fr. 400.00 zu bezahlen;