4. Die Gläubigerin zieht innert 5 Tagen nach Unterschrift dieser Vereinbarung die Betreibung beim Betreibungsamt Höfe (Roosstrasse 3, 8832 Wollerau) zurück, sofern die erste Rate mit Betrag von Fr. 2‘200.00 fristgemäss gemäss Ziffer 2 auf dem Konto des Rechtsvertreters der Gläubigerin einbezahlt worden ist. Dem Schuldner wird eine Kopie des Schreibens an das Betreibungsamt per A-Post zur Kenntnisnahme zugestellt. 5. Ein Widerruf nach Unterschrift der Vereinbarung ist nicht möglich. Die Parteien verzichten auf Anfechtung dieses Vergleiches wegen wesentlichen Irrtums.