"1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Schuldner der Gläubigerin mit Abschluss dieser Vereinbarung den Betrag von Fr. 10‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit dem 18. September 2006 (für 118 Monate ausmachend Fr. 4‘916.70) sowie die Pauschalkosten für den Zahlungsbefehl beim Betreibungsamt à Fr. 100.00, insgesamt ausmachend ein Betrag von Fr. 15‘016.70 (zuzüglich Zins von 5 % seit dem 19. September 2016) schuldet.