Zum andern ist zwar nicht geradezu auszuschliessen, dass der ungesicherte Hund den Fussraum vor dem Beifahrersitz hätte verlassen und die Beschuldigte beim Fahren ablenken und stören können. Für gewöhnlich ist indes die Verwirklichung einer solchen Möglichkeit nicht zu erwarten. Die Gefahr aktiver Belästigungen bzw. ablenkender Störungen ist ein Problem der Konditionierung des transportierten Hundes. Ohne Nachweis einer unzureichenden Konditionierung des Hundes kann der Beschuldigten nicht vorgeworfen werden, andere Verkehrsteilnehmer und sich möglicherweise gefährdet zu haben, weil sie den Hund vor dem Beifahrersitz nicht anband oder einsperrte.