Im Zusammenhang mit der Sicherung von Ladungen nach Art. 30 Abs. 2 SVG führte das Bundesgericht aus, das abstrakte Gefährdungsdelikt verlange eine Handlung, die nach allgemeiner Erfahrung generell geeignet sei, eine Gefahr für das geschützte Rechtsgut herbeizuführen, und dies unabhängig davon, ob das Rechtsgut im konkreten Fall in Gefahr geraten sei (BGer 6B_594/2012 vom 24. Januar 2013 E. 2.4).