3. a) Der Beschwerdeführer stellte in seiner Beschwerde vom 29. Dezember 2016 sinngemäss ein Gesuch um amtliche Verteidigung (KG-act. 1). Mit Verfügung vom 8. März 2017 setzte der Kantonsgerichtsvizepräsident dem Beschwerdeführer eine Nachfrist, um das Gesuch zu begründen und insbesondere zu belegen (KG-act. 8). Dieser Aufforderung kam der Beschwerdeführer innert erstreckter Frist am 24. März 2017 nach (KG-act. 10). Zur Begründung führte er im Wesentlichen aus, er sei nicht in der Lage, nebst der Bestreitung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie für die in dieser Kantonsgericht Schwyz 9