b) Auf die Frage, ob er bereits früher gegen eine nahe stehende Beziehungsperson oder konkret gegen seine Ehefrau tätlich geworden sei, antwortete der Beschwerdeführer zunächst, die Probleme würden seit drei Wochen anhalten. Seine Frau wolle ihm nicht die Wahrheit sagen. Er habe aber nie körperliche Gewalt angewendet (U-act. 8.1.04, Frage 29). Später gestand er ein, seiner Ehefrau mehrmals bzw. dreimal zwei Ohrfeigen gegeben (U- act. 10.0.04, Fragen 8 f., 14 und 17 f.; vgl. auch U-act. 10.0.01, Frage 22) und sie im Rahmen eines Streits geschubst sowie am rechten Oberarm gepackt zu haben (U-act. 8.1.04, Frage 9; vgl. auch U-act. 10.0.01, Frage 22; U- act. 4.1.11, Frage 8).