3. Dem unterzeichnenden Rechtsanwalt sei für das vorinstanzliche Verfahren als erbetener Verteidiger des Beschwerdeführers eine Entschädigung von Fr. 15‘995.00 auszurichten. 4. Dem Beschwerdeführer sei im Verfahren vor Kantonsgericht Schwyz die unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung zu bewilligen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge für beide Instanzen. D.________ nahm mit Eingabe vom 17. Januar 2017 kurz zur Sache Stellung (KG-act. 5). Kantonsgericht Schwyz 3