1. Dem Gesuchsteller wird in der Betr.Nr. zz des Betreibungsamtes Schübelbach SZ vom 15.01.2016 definitive Rechtsöffnung erteilt für: Fr. 4‘000.00. Im Übrigen wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten (Rechtsöffnungskosten) von Fr. 300.00 werden vom Gesuchsteller erhoben und sind ihm vom Gesuchsgegner im Umfang von Fr. 240.00 zu ersetzen. 3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine reduzierte Parteientschädigung von Fr. 420.00 zu bezahlen.