_, dass dieser am 25. Januar 2016 Fr. 3‘000.00 auf ihrem Amt an die Betreibung Nr. yy bezahlt habe. Um 16:58 Uhr führte sie ergänzend aus, nicht sagen zu können, aus welchem Grund die Zahlung an die Betreibung Nr. zz – hierbei handelt es sich aufgrund der vorangehenden Bestätigung zugunsten der Betreibung Nr. yy sowie des Umstands, dass auch der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners um 16:24 Uhr um Bestätigung der Zahlung an die Betreibung Nr. yy ersuchte, offensichtlich um einen Verschrieb ‒ erfolgt sei, da sie nicht wisse, ob dies I.________ vom Betreibungsamt Reichenburg und Schübelbach so entschieden habe oder ob dies nach Absprache mit dem Gesuchsgegner erfolgt sei. Rechtsanwalt E.__