H.________ vom Betreibungsamt Reichenburg und Schübelbach bestätigte in ihrer E-Mail vom 13. Oktober 2016, 16:11 Uhr, an den Rechtsvertreter des Gesuchsgegners, Rechtsanwalt E.________, dass dieser am 25. Januar 2016 Fr. 3‘000.00 auf ihrem Amt an die Betreibung Nr. yy bezahlt habe.