Ebenso wenig ist auf die Kritik an der Begründung der Einstellungsverfügung einzutreten, da dieser keine selbständige Wirkung zukommt. Abgesehen davon ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft in neutraler Formulierung den Gegenstand des eingestellten Verfahrensteils und der Klarheit Kantonsgericht Schwyz 3