Er beantragt, die Einstellungsverfügung aufzuheben und seine Entschä- digungs- und Genugtuungsansprüche gemäss Eingabe vom 24. Oktober 2016 in der Höhe von Fr. 33‘461.25 gutzuheissen. Ausserdem verlangt er sinngemäss, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, unter Berücksichtigung der erwähnten Eingabe eine neue Einstellungsverfügung zu erlassen und deren Begründung von unterschwelligen Vorwürfen strafbaren Verhaltens gegen ihn freizuhalten. Die Beschwerdegegner bestreiten die Behauptungen in der Beschwerde, verzichten indes auf eine ausführliche Beschwerdeantwort (KGact. 4).