Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen abzuweisen (KG-act. 7). Der Beschwerdeführer nahm am 5. Januar 2017 zur Eingabe der beiden Beschuldigten Stellung (KGact. 9). Diese Stellungnahme wurde den Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft zugestellt.