1. Unbekannte liessen durch die Schwertransportfirma F.________ zwischen dem 7. und 11. Mai 2015 die 1912 für die Unterengadinlinie erbaute, beim Lokdepot auf dem SBB-Areal des Bahnhofes Arth-Goldau stationierte RhB-Lok Ge 2/4 205 abtransportieren (U-act. 8.1.001). A.________ verzeigte diesen Vorfall am 13. Mai 2015 als Diebstahl bei der Polizei und bezichtigte D.________ und G.________ als Auftraggeber (U-act. 8.1.002, 10.1.001 Nr. 21). Die kantonale Staatsanwaltschaft nahm mit Verfügung vom 24. November 2016 keine Strafuntersuchung an die Hand. Dagegen beschwerte sich der Strafanzeigeerstatter am 16. Dezember 2016 rechtzeitig beim Kantonsgericht.