9. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), die Oberstaatsanwaltschaft (1/R), die Staatsanwaltschaft Innerschwyz (1/A) und die Vorinstanz (1/A) sowie nach definitiver Erledigung an die Vorinstanz (1/R, unter Rückgabe der Akten), an die Kantonsgerichtskasse (1/ü, im Dispositiv), an das Verkehrsamt des Kantons Schwyz (1/A, im Dispositiv) und mit Formular an die KOST. Namens der Beschwerdekammer Der Kantonsgerichtsvizepräsident Die Gerichtsschreiberin Versand 29. September 2017 kau