Im Berufungsverfahren reichte der Verteidiger eine Kostennote mit einem Zeitaufwand von knapp 17,84 Stunden à Fr. 250.00 zzgl. Auslagen von Fr. 201.40 und 8 % MWST, d.h. total Fr. 5‘034.30, ein (Beilage 2 zu KGact. 15). Diese erscheint für die kurzbegründete Berufungserklärung (KGact. 5), zwei Kurzschreiben (KG-act. 10, 13) sowie die Vor-/Nachbereitung und Teilnahme an der zweistündigen Berufungsverhandlung (KG-act. 15) als angemessen. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass es sich um den Aufwand für zwei Berufungsverfahren (BEK 2016 189 und STK 2016 47) handelt.