Der Verteidiger reichte für das Untersuchungs- und erstinstanzliche Gerichtsverfahren eine Kostennote mit einem Zeitaufwand von knapp 31.19 Stunden à Fr. 250.00 zuzüglich Auslagen von Fr. 688.60 und 8 % MWST, d.h. über total Fr. 9‘165.00 ein (Vi-act. 9). Dabei ist zu berücksichtigen, dass darin auch der Aufwand sowohl für das Parallelverfahren STK 2016 47 enthalten ist, d.h. dass auf das vorliegende Verfahren rund die Hälfte des Honorars fällt. Angesichts des Aufwandes mit diversen Einvernahmen im Untersuchungsverfahren, der Vor-/Nachbereitung und Teilnahme an der Hauptverhandlung sowie der Wichtigkeit der Strassenverkehrsangelegenheit erscheint die Kostennote als angemessen.