Er habe ausgesagt, dass er das Motorrad nach dem Service habe testen wollen. Daraus sei abzuleiten, dass er das Motorrad bewusst beschleunigt habe und die Geschwindigkeitsüberschreitung im Sinne des Eventualvorsatzes zumindest in Kauf genommen habe (angefochtenes Urteil, E. I.2.3).