Inwiefern die Vorinstanz aufgrund dieses Fahrfehlers auf die angeklagte mangelnde Aufmerksamkeit schliesst (E. I.1.6.3), ist jedoch nicht ersichtlich. Indessen erscheint bereits eine Aufgliederung in einen objektiven und einen subjektiven Tatbestand beim fahrlässigen Erfolgsdelikt (z.B. die fahrlässige Körperverletzung nach Art. 125 StGB: Trechsel/Jean-Richard, in: Trechsel/Pieth, Praxiskommentar zum StGB, 2. Aufl., Zürich/St. Gallen 2013, N 23 zu Art. 12 StGB) nicht sachgerecht (Niggli/Maeder, in: Basler Kommentar zum StGB, 3. Aufl., Basel 2013, N 89 zu Art. 12 StGB; Günter Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, Allgemeiner Teil I, 4. Aufl., Bern 2011, S. 491).