Der Beschuldigte sei hingegen mit der Vorderradbremse „voll auf die Klötze“ gegangen, sodass es das Vorderrad blockiert habe. Ihm sei ein Fahrfehler vorzuwerfen, aufgrund dessen er die Herrschaft über das Motorrad verloren habe. Der Fahrfehler habe umso gravierendere Folgen gehabt, als der Beschuldigte mit übersetzter Geschwindigkeit gefahren sei. Für den Beschuldigten sei voraussehbar gewesen, dass er bei unsachgemässer Notbremsung zu Fall kommen könnte. Bei der gebotenen Aufmerksamkeit hätte er zum einen das Bremsmanöver früher einleiten und damit dosierter Bremsen können. Andererseits wäre er bei einer korrekt ausgeführten Notbremsung höchstwahrscheinlich nicht zu Fall gekommen.