A.________ lenkte am 21.09.2013, ca. 10:40 Uhr, in Lauerz, F.________strasse, N.________, das Motorrad SZ xx ausserorts bei einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von mindestens 90 bis 100 km/h und überschritt somit die Höchstgeschwindigkeit infolge pflichtwidriger Unaufmerksamkeit um mindestens ca. 10 bis 20 km/h. Mit einem Blick auf den Tachometer hätte er die Geschwindigkeitsüberschreitung erkennen und damit verhindern können. 3. Vorsätzliches Führen eines Motorfahrzeuges in nicht vorschriftsgemässem Zustand