A.________ lenkte am 21.09.2013, ca. 10:40 Uhr, in Lauerz, F.________strasse, N.________, das Motorrad SZ xx ausserorts bei einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit von mindestens 90 bis 100 km/h und überschritt somit die Höchstgeschwindigkeit wissentlich und willentlich um mindestens ca. 10 bis 20 km/h oder nahm dies zumindest billigend in Kauf. 2.b Eventualiter fahrlässige Begehung