219 Abs. 1 VTS. Die Anklagebehörde beantragte die Bestrafung des Beschuldigten mit einer Busse von Fr. 600.00. Dem Beschuldigten wird folgender Sachverhalt zur Last gelegt (Vi-act. 1): 1. Fahrlässiges Nichtbeherrschen des Fahrzeuges A.________ lenkte am 21.09.2013, ca. 10:40 Uhr, in Lauerz, F.________strasse, N.________, das Motorrad SZ xx. Als er bemerkte, dass vor ihm ein entgegenkommendes Motorrad nach links zum N.________ abbiegen wollte, verlor er beim Bremsmanöver die Herrschaft über sein Motorrad und stürzte. Kantonsgericht Schwyz 3