Staatsanwaltschaft Innerschwyz, Postfach 562, Schmiedgasse 21, 6431 Schwyz, Anklagebehörde und Berufungsgegnerin, vertreten durch Staatsanwalt C.________, betreffend Fahrlässiges Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit ausserorts etc. (Berufung gegen das Urteil der Einzelrichterin am Bezirksgericht Schwyz vom 21. April 2016, SEO 2015 27);- hat die Beschwerdekammer, Kantonsgericht Schwyz 2 nachdem sich ergeben: