2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 750.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Die Beschwerdeführerin wird verpflichtet, den Beschwerdegegner für das Beschwerdeverfahren mit Fr. 400.00 zu entschädigen. 4. Das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.