b) Gegen diese Verfügung erhob A.________ (Beschwerdeführerin) am 12. Dezember 2016 Beschwerde beim Bezirksgericht Schwyz, welches diese zuständigkeitshalber an das Kantonsgericht überwies (KG-act. 1 und 2). Darin beantragte sie sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. In seiner Beschwerdeantwort vom 21. Dezember 2016 verlangte B.________ (Beschwerdegegner) die kosten- und entschädigungspflichtige Abweisung der Beschwerde (KG-act. 5). Mit Eingabe vom 19. Januar 2017 ersuchte die Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (KGact. 14). Kantonsgericht Schwyz 3